Zur Auftragklärung gehört, dass neben Geldgebern, Chefs, Kollegen, man selbst, immer auch die Stimme der zu beforschenden Menschen gehört werden sollte – und sei es nur, wieder wie für systemisches Arbeiten ja nicht unüblich, „nur“ in Form von Hypothesen:
- Welche Fragestellungen würden die zu beforschenden Menschen am meisten, welche am wenigsten interessieren?
- Wie würden die zu beforschenden Menschen gerne beforscht werden – und wie nicht?
- Welche Fragestellung und –methode würde die zu beforschenden Subjekte zur guten Zusammenarbeit mit den Forschern „verführen“?
- Was würden die zu beforschenden Subjekte von mir als Forscher wollen – und was nicht? Was würden sie brauchen, um mit mir als Forscher gerne und gut zusammenzuarbeiten?
Manch einer wird es bereits geahnt haben: sich Forschungsauftragsklärung in Bezug auf die zu untersuchenden Menschen anzuschauen, hat auch etwas mit Ethik zu tun. Wichtig ist hierbei, dass die Stimme der zu beforschenden Menschen nicht nur deshalb ins Kalkül gezogen wird, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass das ganze Forschungsprojekt „baden geht“. Ein solches Kalkül würde, in den Fachbegriffen der Ethik ausgedrückt, einer funktionalen Ethik folgen. Es geht hierbei auch darum, dass die zu untersuchenden Menschen als Personen geachtet werden und somit in ihrer Menschenwürde ins Kalkül gezogen werden, was als moralische Ethik bezeichnet wird. Und genau aus diesem Grund müssen an Universitäten, aber auch in anderen Kontexten, in denen Menschen beforscht werden, Forschungsanträge zunächst Ethikkommissionen zur Genehmigung vorgelegt werden (ein Beispiel für ethische Richtlinien im Kontext psychologischer Forschung findet sich unter: http://www.dgps.de/dgps/aufgaben/ethikrl2004.pdf)